Königsordnung
Nieströter Schützenverein Dülmen e.V.

 
Stand: 08.08.2025
Jedes männliche Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann nach dreijähriger Mitgliedschaft die Königswürde im Nieströter Schützenverein Dülmen e. V. erringen. Das Königspaar muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Königswürde kann erst nach Ablauf von 10 Jahren neu erworben werden.

1. Allgemein

  1. Der Königsthron besteht aus dem Königspaar, dem Ehrenpaar und dem Mundschenkpaar.
  2. Für alle Fragen und zur Unterstützung stehen dem Königsthron zwei Königsadjutanten zur Seite.
  3. Das Königspaar erhält vom Verein einen Zuschuss von 1200,- Euro.
  4. Das Königspaar hat für die Insignien (Königs- und Tanzkette, Krone, Mundschenkkette) des Vereins Sorge zu tragen. Vom Verein ist hierzu ein Schließfach gemietet.
  5. Die Königskette muss mit einer Plakette versehen werden, die mindestens mit den Namen des Königspaares und der Jahreszahl versehen ist. Die Mundschenkkette ist mit den Namen des Mundschenkpaares zu versehen.
  6. Der Königsthron kann zu Vorstandssitzungen eingeladen werden.
  7. Im Laufe des Königsjahres ist der Königsthron verpflichtet, an Veranstaltungen, bei denen sich der Verein nach außen präsentieren muss, teilzunehmen. Die Blumen für die Damen des Königsthrons werden vom Königsthron besorgt und vom Verein bezahlt.

2. Samstag 1. Jahr

  1. Nach dem Königsschuss trifft sich der Königsthron zu einer Besprechung mit dem Vorstand und den Königssadjutanten.
  2. Nachbarschaft, befreundete Helfende o. ä. werden vom Königsthron informiert, um die Bögen vom alten König bzw. der alten Königin abzuholen. Pro Bogen sollen 25,- Euro oder 1 Kiste Bier und 1 L Schnaps bezahlt werden.
  3. Die Proklamation findet um ca. 18:00 Uhr statt. Die dort überreichten Blumensträuße für den Königsthron besorgt und bezahlt der Verein.
  4. Nach der Proklamation ziehen der neue und der alte Königsthron aus dem Zelt aus. Vorm Zelt löst sich der Zug auf, jeder geht privat nach Hause.
  5. Zum Festball wird das Königspaar mit seinem Gefolge vom Schützenzug abgeholt. Der Königsthron und seine Gäste haben freien Eintritt.
  6. Die Kosten für die Bewirtung ihrer Gäste am Königstisch übernimmt das Königspaar.
  7. Die einzelnen Gruppierungen des Vereins, Vorstand, Offiziere, Jungschützinnen, Jungschützen, Damenkompanie und II. Kompanie gratulieren dem neuen Königsthron. Bei der Gratulation wird ein Getränk gereicht.
  8. Der Königsthron wird um 02:00 Uhr von den Königssadjutanten aus dem Zelt geleitet. Alle Privatsachen und Geschenke müssen vom Königsthron entfernt werden.

3. Sonntag 1. Jahr

  1. Der Königsthron wird vom Schützenzug zum Frühschoppen abgeholt. Das Königspaar trägt beim Frühschoppen die Königskette bzw. die Krone.
  2. Das Königsbier beim Frühschoppen bezahlt der Verein.
  3. Nach dem Ende des Frühschoppens hat der Königsthron dafür Sorge zu tragen, dass der Königstisch von allen Privatsachen, Geschenken und der Tischdekoration geräumt wird.
  4. Nach dem Frühschoppen ist das Schützenfest beendet. Der Thron hat am Schützenfest keine weiteren Verpflichtungen.

4. Mittwoch 2. Jahr

  1. Der Königsthron marschiert mit dem Schützenzug zum Festzelt.

5. Freitag 2. Jahr

  1. Das Königspaar lässt (z. B. von der Nachbarschaft oder befreundeten Helfenden) einen Bogen/Bögen mit Röschen beim König und/oder bei der Königin erstellen.
  2. Der Königstisch im Festzelt wird vom Königsthron geschmückt.
  3. Die Blumensträuße für den Königsthron besorgt und bezahlt der Königsthron.
  4. Der Königsthron wird durch den Schützenzug von zu Hause oder an einem vereinbarten Ort abgeholt.
  5. Der Königsthron und seine Gäste haben freien Eintritt.
  6. Die Kosten für die Bewirtung ihrer Gäste am Königstisch übernimmt das Königspaar.
  7. Der Königsthron wird um 02:00 Uhr von den Königssadjutanten aus dem Zelt geleitet. Alle Privatsachen und Geschenke müssen vom Königsthron entfernt werden.

6. Samstag 2. Jahr

  1. Der Spielmannszug ist nach dem Wecken vom Königspaar zum Frühstück eingeladen.
  2. Für den Königsthron stehen für den Festumzug zwei Kutschen zur Verfügung. Das Königspaar bestellt und bezahlt den Schmuck der Kutschen.
  3. Die Blumensträuße für den Königsthron besorgt und bezahlt der Königsthron.
  4. Der Königsthron wird durch den Schützenzug von zu Hause oder an einem vereinbarten Ort abgeholt.
  5. Der Kuchen, der am Königstisch verzehrt wird, ist vom Königspaar zu besorgen und zu bezahlen. Der Kaffee wird zur Verfügung gestellt, muss aber vom Königspaar bezahlt werden.
  6. Nach dem neuen Königsschuss treten der alte und der neue Königsthron zur Proklamation an.
  7. Das Königspaar erhält vom Verein bei der Proklamation zur Erinnerung an ihr Königsjahr je einen Orden.
  8. Nach der Proklamation beendet der Ausmarsch aus dem Festzelt das Königsjahr.